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Hof Reinekemeyer, Zweitäger, Westerwiehe No.108

(auch genannt Meinolff in der Schlingstroit) Diesen Namen habe ich von einem bekannten Genealogen genannt bekommen. Eine Quelle hierfür habe ich aber noch nicht gefunden.

 


Quellen aus den Gräflichen Unterlagen im Staatsarchiv Münster

Es handelt sich um Rentrechnungen über Weinkäufe,die Abgaben an den Grafen bei der Heirat darstellen. Dabei musste die Familie, deren Mitglied auf einen anderen Hof einheiratete (egal ob Mann oder Frau), eine Gebühr an den Grafen zahlen.
Rentrechnungen über Sterbefälle, die anfielen wenn ein Hofbesitzer starb. (sozusagen ein Ausgleich an den Grafen für einen verlorengegangenen Pächter).
Kanzleiprotokolle stellen Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten dar die von der gräflichen Regierung zu entscheiden waren.

Weinkäufe 1646 Akte 2400 Seite 300f

Bevölkerungsaufstellung von 1668 Akte 2127 Seite 27f

Kanzleiprotokoll vom 4.5.1684 Akte 379 Seite 61f

Rentrechnung Weinkäufe 1689 Akte 2349 Seite 23f

Kanzleiprotokoll vom 4.5.1684 Akte 379 Seite 61f

Ehevertrag v. 8.5.1717 Akte 1589 Seite 270f

Rentrechnung Weinkäufe 1717 Akte 2433, Seite 99

Kanzleiprotokoll v. 2.1.1664 Akte 1141 Seite 567

Kanzleiprotokoll v. 10.5.1664 Akte 1141 Seite 645

Kanzleiprotokoll v. 12.5.1664 Akte 1141 Seite 648

Rentrechnung Sterbefälle 1720 Akte 2436 Seite 62f

Rentrechnung Sterbefälle 1730 Akte 2496 Seite 46

Kanzleiprotokoll 1746 Akte 274 Seite 286

Kanzleiprotokoll v. 12.7.1749 Akte 388 Seite 56

Rentrechnung Sterbefälle 1757 Akte 2537, Seite 57

Kanzleiprotokoll 22.10.1757 Akte 1145 Seite 232

Rentrechnung Frühlings-u. Herbstgericht, Westerwiehe 1757 Akte 2537 Seite 37

Rentrechnung Weinkäufe 1765 Akte 2541 Seite 40 Nr.114

Kanzleiprotokoll 8.7.1766 Akte 1144 Seite 399

Kanzleiprotokoll 1.6.1769 Akte 2219 Seite 354

Kanzleiprotokoll 23.9.1791 Akte 404 Seite 162f

Kanzleiprotokoll 10.3.1797 Akte 405 Seite 21

Kanzleiprotokoll 8.3.1799 Akte 405 Seite 98



Weinkäufe 1646 Akte 2400 Seite 300f

Trine Reinkemeier kombt auff Huchttewes Stätte in Neuenkirchen - gibt 3 Rtlr.

Bevölkerungsaufstellung von 1668 Akte 2127 Seite 27f

Reinekemeier Gerdt und Elsche, Eheleute.
Kinder: Trinke von 24, Grethe von 22, Henrich 21, Jürgen (von) 16 Jahren

Kanzleiprotokoll vom 4.5.1684 Akte 379 Seite 61f

Randvermerk:Erben Reineke Meyers / Reinekemeyer
Reinekemeyers Haußfrau Enneke HövelTewes, wie auch Henrich Reinekemeyer undt die Schwester Grethe Reinekemeyer sind mit Assvero Andtfänger dahin verglichen, dass sie mit Ihrem Mann und 2 Kindern im Hauß eine Cammer zur Wohnung 2 Becher sehe Hanff Landes und 1 Kuhe bey des Besitzers Kühen in der Weyde haben solle und möge, im Fall aber des Reineken Meyers Haußfräwen nicht länger gefallen würde vorgesetzer maßen im Hause zu verbleiben, solle der Besitzer schuldig sein, ihr vor den Abzugh 30 Rtlr.zu erlegen.
Der alte Sohn Henrich nimmt vor seinen Abstandt - 17Rtlr.
Die Schwester Grethe auch vor seinen Abstandt - 17Rtlr.
Dabey vereinbaret, dass sie die 2 Kühe undt 2 Rinder für sich behalten und dafür wegen der Mutter den Sterbfall Ihrer Hochgräflichen Gnaden bezahlen sollen. 2 Müddesah Roggen sollen dießer Bruder undt Schwester dieß Jahr abziehen, dagegen soll künftiger Besitzer den vorhandenen Mist vor sich behalten, und muß Assverus ein Scheffel Roggen soforth zurückgeben.
Die beiden kleinen annoch ohnmündige Kinder Johan und Henrich sollen sich ahn Papenforts Stette alß ihres Vattern Brautschatz ad 30Rtlr. und 20Rtlr. bey Höveltewes ihrer Muttern Brautschatz halten und damit befriedigen lassen.

Rentrechnung Weinkäufe 1689 Akte 2349 Seite 23f:

Greiteke Reinekemeyer kombt auff Henrich Holtkamp Eintäger Stette zu Jahren - 2Rtlr.


Rentrechnung Sterbefälle 1716 Akte 2432 Seite 79f:

Assverus Reinkemeyer obiit, Hergeweide Illustrissimo, Nachlaß 2 schlechte alte Pferde, 1 Stoppen, 3 Kühe, i Kalb ad 35 - (gibt) 10Rtlr.


Ehevertrag v. 8.5.1717 Akte 1589 Seite 270f:

(Randvermerk: Johan Aldehoff und Catharina Reinekemeyer)
Johan heirathet Catharinam Reinekemeyer die Erbtochter, Sponsus hatt peculium ad 60Rtlr. welche er in dieße Stette bringet.


Rentrechnung Weinkäufe 1717 Akte 2433, Seite 99:

Johann Aldehoff auff Reinkemeyers verschuldete Zweitägers Stätte - 14Rtlr.


Kanzleiprotokoll v. 2.1.1664 Akte 1141 Seite 567:

Randvermerk: Paull Kersting / Gerdt Reinikemeyer
Reiniken Meyer wird von Paul Kersting sistirt, welcher bekennt dass er ihme Kersting schuldig von auf Hanff gethanen gelehnten geldt achtzehn Rtlr. sechs Groschen. Diß Jahr könne er den Hanff nit liefern, wolle ihme Kersting befriedigen gegen künftigh Jahr vor ??? vor einen Rtlr.


Kanzleiprotokoll v. 10.5.1664 Akte 1141 Seite 645:

Randvermerk: Ebberß Henrich / Reinken Meyer
Wirdt Reiniken Meyer gegen kunftigen Montagh ahn hiesige Hochgräfliche Cantzley bescheiden, mit den ohnhangh dass er sich des Hanneff Lands so viel Ebberß Henrich betrifft, nicht ahnmaße, Er habe sich dan der Gebühr zu vordrist bey hiesigen Hochgräflichen Cantzley darüber verandtwordet bey Straf drey Goldgulden Urkundtl.


Kanzleiprotokoll v. 12.5.1664 Akte 1141 Seite 648:

Randvermerk: Ebberß Henrich / Reinken Meyer
Ebberß Henrich undt dessen haußfrau fordert von beclagten zehn Rtlr. lauth Verschreibungh dafür er Reiniken Meyer lauth vergleich ihme Ebberß Henrich vor diesem fünf Becher Hannefs sahmen gesähet in betracht aber dessen schlechten Zustandts habenß obgedachte Eheleuthe ihme auff drey Becher gelassen;
Reiniken Meyer gesteht die Schuldt;
Decretum
Ebberß Henrich behalte sein unterpfandt von drey Becher einsaet, biß mit gelegener, undt ihme Beclagten besserer Zeith, er seinem Vermögen, soviel abzahle dass er dass Landt wieder ahngreiffen möge:


Rentrechnung Sterbefälle 1720 Akte 2436 Seite 62f:

Anna Reinekemeyer obiit, Gerade Illustrissimo, hatt die Leibzucht genossen - (gibt) 5Rtlr.


Rentrechnung Sterbefälle 1730 Akte 2496 Seite 46:

Margaret Reinckemeyer am Paßhauß obiit, Gerade der Tochter Elisabeth Nachlaß 2 Kühe, ob multitudiem portium(?) - 1 Rtlr.


Kanzleiprotokoll 1746 Akte 274 Seite 286:

Randvermerk: Tönies Mersch Peter
Tönies Mersch Peter ein Sohn von diesem Halbspännigen Meyerhof in Druffel heyrahtet Elisabeth Reinkemeyer, deren Vater Berend ein Sohn von Reinkemeyers Stätte und bey Spitten Arend Beylieger gewesen, und wollen bey Mersch Peter auf die Hüsseley wohnen. Colonus Mersch Peter gelobet seinem Bruder zum Brautschatz en gelde 40Rtlr. jährlich zu Martini mit 4Rtlr. zu zahlen, 2 Kühe, 1 Rind, Ehrenkleid und landsittlichen Brautwagen.


Kanzleiprotokoll v. 12.7.1749 Akte 388 Seite 56:

Randvermerk: Otto Reinekemeyer
Dießer heyrahtet in die 2te Ehe die Annam Catharinam bey Hilckendreiß, und weil er drey Kinder aus erster Ehe hatt, alß ist der Colonus Reinkemeyer zu deren Vormund angeordnet und gewöhnlichermaßen beaydigt worden.


Rentrechnung Sterbefälle 1757 Akte 2537, Seite 57:

Johan Otto Reinckemeyer Colonus dieser 2tägers Stätte obiit den 28.Decembris 1756. Hergewedde dem Sohn Johann Henrich. Nachlass 2 Pferde davon das zu Hergewedde genommenes da 10 Rtlr. verkauffet.
Das andere Pferd Einäugig - 5 Rtlr.
4 Kühe a 6 Rtlr. - 24 Rtlr.
2 2jährige Rinder - 6 Rtlr.
redimiret mit 12 Rtlr.


Kanzleiprotokoll 22.10.1757 Akte 1145 Seite 232:

Randvermerk: Reinekemeyers Stätte Antrettung
Vide Protokollum vom 23.9.1752.
Vermöge wessen der ehemalige Östersporkmanscher Anerbe Johan Arend die Reinekemeyers Tochter Annam Catharinam zu heyrahten und mit derselben das Erbe zu übernehmen stipuliret, und da sich dißelbe heute um das Ehezettul gemeldet, so ist solches denselben ertheilet.
Colonus Östersporkman gelobt dem Bräutigam zum Brautschatz 100 Rtlr., 1 Pferd, 1 Stuppen, 3 Kühe, 3 Rinder, Brautwagen und Ehrenkleider mitzugeben, reserviret sich aber das jenige einzubehalten, waß ihm annoch wegen seiner Frauen Weinkauf competirte.
Über das muß er die in obgenannten Protocollo angemerkte 50Rtlr. und 20 Rtlr. dem Anerben entrichten.
Der Weinkauf ist determiniret zu 20Rtlr.


Rentrechnung Frühlings-u. Herbstgericht, Westerwiehe 1757 Akte 2537 Seite 37:

Johan Arend Ostersporkman komt nach Reinkemeyers 2tägers Stätte, und heyrathet die Tochter Anna Catharina, der Weinkauf ist den 22 Octobris gesetzt zu - 20Rtlr.


Rentrechnung Weinkäufe 1765 Akte 2541 Seite 40 Nr.114:

Johann Henrich Reinkemeyer aus Westerwiehe heiratet auf Kathegers Eintägers Stätte die Colonam viduam Annam Mariam gibt - 5Rtlr.


Kanzleiprotokoll 8.7.1766 Akte 1144 Seite 399:

Randvermerk: Descher und Hanß von Langen
Diese beyde seind erschienen und haben für sich und ihre Erben erklähret, dass, weil die Straße zwischen Descher und Collenberg gantz unbrauchbar wäre, sie auf Ansuchen derer Benachbahrten denenselben gütlich verstatten wollten, dass folgenden benachbahrten Einwöhner nemlich Meyer zu Pickert, Winckelheide, Reinkemeyer, SpittenArnd, Diekotto, Lanwermeyer und er Ewerd Collenberg durch die zwischen Ihren beyden Häusern hergehende Straßen künfftighin den Leichenweg nach Neuenkirchen haben und exerciren sollen, wobey der Collenberg und Ewerd Collenberg sich verbinden, denen Descher und Hanß von Langen jedesmahlen dießer Straße, so offt es nötig seyn würde zur Reparation behülflich zu seyn.


Kanzleiprotokoll 1.6.1769 Akte 2219 Seite 354:

Randvermerk: Reinkemeyer / Östersporkmann
Vide Protocollum vom 1.März 1766
Worinn des Klägers Forderung ex Protocollo vom 23.Septembris 1752 zwar zur weiteren Liquidation ausgestellt worden, weil man aber bey heutiger der Sachen Untersuchung für richtig befunden, dass dem Reinkemeyer als gewesenen Anerben des Östersporkmannschen Hofes annoch der Brautwagen, 1 Pferd, und 1 Rind competire, alß wird dem Beklagten auferlegt, künftigen Michaelis zuerst das Rind und im folgenden Jahr um die memlich Zeit den Brautwagen und sodann über 2 Jahren darnach das Pferd zu liefern, wobey dem Reinekemeyer reserviret bleibet, zu erweisen, dass seine Mutter seelig ihme ohne den gewöhnlichen Brautwagen annoch einiges Linnen vermachet habe.


Kanzleiprotokoll 23.9.1791 Akte 404 Seite 162f:

Jürgen Reinekemeyer heirathet die Annam Catharinam bey Diekotten auf die Heuer.


Kanzleiprotokoll 10.3.1797 Akte 405 Seite 21:

Randvermerk: Reinekemeyers Anerbenrecht betreffend
Erschiene der Kolonus Reinekemeyer mit seinen beyden Söhnen Jürgen und Johann Henrich gehorsamst anzeigend: wie sein jüngster Sohn Bernard Hermann bekannter maßen dem Orden des Heiligen Francisci angetretten, und dadurch das ihm zugestandene Anerbenrecht auf seine übrige Brüder devolvieret habe, und da derselbe deshalb dahin die Erklärung abgegeben, dass der älteste schon verheitathete Bruder Jürgen dieses Anerbenrecht derogestalt besitzen, und von ihme vermachet seyn solle, dass er dem anderen Bruder Johann Heinrich bey seiner Verheirathung nebst dem Brautwagen eine Erkenntlichkeit von 20Rtlr. geben solle; so wollten sie insgesamt gebethen haben, dieses zu protokolllieren, und die gutsherrliche Bestättigung darüber zu ertheilen, jedoch behielten sie Eltern das Kolonat zeit Lebens bevor.
B.(schluß)
Es wird dieses gutsherrlich beannehmiget.


Kanzleiprotokoll 8.3.1799 Akte 405 Seite 98:

Franz Henrich Kaupmanns Arend Kötter bei Bertling heirathet die Elisabeth Reinekemeyer. Colons Reinekemeyer gelobet der Brauth seiner Tochter zu Brautschatz an Gelde 30Rtlr. jährlich um Martini mit 5Rtlr. zu bezahlen, sodann 2 Kühe, 1 Rind, Ehrenkleid und Brauthwagen successive zu liefern.


 

 
   

   © 2007 by Andreas Reinkemeier •  e-mail| |aktualisiert am 12.5.2007